Vorbeugung von Infektionen in der Zahnarztpraxis

Demokratische und Volksrepublik Algerien

Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung

BADJI MOKHTAR UNIVERSITÄT – ANNABA

FAKULTÄT MEDIZIN

Abteilung für Zahnmedizin

Abteilung für Parodontologie

Vorbeugung von Infektionen in der Zahnarztpraxis

KURSHANDBUCH VORBEREITET UND PRÄSENTIERT VON 

P. BOUDJELLEL

HYGIENE- UND PRÄVENTIONSMODUL

2. JAHR 

2023/2024

EINFÜHRUNG 

Wie bei allen chirurgischen Fachgebieten besteht auch in der Zahnmedizin ein hohes Risiko für berufsbedingte, durch Blut übertragbare Infektionen. 

Es ist auch zu beachten, dass der Schutz vor Infektionen in der Zahnarztpraxis, einschließlich Hepatitis- und HIV-Infektionen , die Einhaltung allgemeiner Vorsichtsmaßnahmen erfordert, wobei zu bedenken ist, dass diese Vorsichtsmaßnahmen auch für den Zahnarzt und seine Assistentin gelten. 

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind in der Ministerialanweisung Nr. 19 vom 19. November 2002 zur Verhütung von Unfällen durch Virushepatitis, HIV und Blutkontakt in der Zahnarztpraxis aufgeführt. 

Diese Anweisung zielt vor allem auf die Gefahr der Übertragung bestimmter im Blut und Speichel vorhandener Infektionserreger (Hepatitis B und C, HIV) bei der Zahnpflege ab. 

Dieses Risiko betrifft Personal und Patienten. 

Diese Strategie basiert auf: 

  • 1 – Impfung von Zahnärzten und Zahnarzthelfern gegen Hepatitis B 
  • 2 – Die Notwendigkeit, das Übertragungsrisiko aller Infektionserreger durch allgemeine Hygienevorkehrungen zu kontrollieren. Diese Maßnahmen sind für alle Patienten und die gesamte zahnärztliche Versorgung umzusetzen. 
  • 3 – Rationeller Einsatz geeigneter Ausrüstung 
  • 4 – Die Einrichtung eines Systems zur Bewältigung von Blutunfällen (AES) 
  • 5 – Interpretation der AES-Überwachungsdaten 
  • 6 – Information und Schulung des Personals. 
  • 7 – Bewertung der ergriffenen Maßnahmen. Die Hygienevorschriften zum Schutz des Personals und der Patienten basieren auf konkreten Maßnahmen, die unter der Verantwortung des Einrichtungsleiters und in Absprache mit den Ausschüssen zur Bekämpfung nosokomialer Infektionen und den Betriebsärzten umgesetzt werden müssen.
  1. Die am meisten gefürchteten Infektionskrankheiten 
  • Hepatitis B und C : Das bekannte Risiko einer Ansteckung mit den Hepatitis-B- und -C-Viren (HBV und HCV), die sich zu einer akuten, fulminanten Hepatitis, Leberzirrhose oder einem hepatozellulären Karzinom entwickeln können, wurde in den 1980er Jahren durch die Epidemie des menschlichen Immundefizienz-Virus (HIV) deutlich. 
  • HIV-Infektion : Aufgrund der Schwere dieser Erkrankung müssen wir sie zu den schwerwiegendsten Infektionskrankheiten zählen.
HIV-bedingte erythematöse Gingivitis.

II. Kontamination, Quellen und Übertragungswege 

  1. Versehentlicher Kontakt mit kontaminiertem Blut oder Speichel bei 
  • Durch perkutanes Eindringen kontaminierter Materialien (Nadeln, Handinstrumente, rotierende Instrumente usw.) 
  • Durch Verletzungen im Zusammenhang mit der Beteiligung anderer, insbesondere bei der Weitergabe von Geräten an die Zahnarzthelferin. 
  • Durch Haut-Schleimhaut-Kontakt mit kontaminiertem Blut oder Speichel, indem die Hand in den Mund des Patienten eingeführt wird, während die Haut des Zahnarztes eine, auch geringfügige, Verletzung (rissige Haut, Ekzem, Schnittwunde am Nagelrand usw.) aufweist. 
Versehentlicher Kontakt mit Blut und anderen biologischen Flüssigkeiten
  • Durch Kontakt mit einer verschmutzten Oberfläche (Gerät, Operationsleuchte, Spucknapf, Stuhl usw.), während die Haut des Zahnarztes eine, auch nur geringfügige, Verletzung aufweist.
  • Durch transkutane Inokulation mit infiziertem Blut durch Nadelstich

2. Übertragung durch die Luft 

Für diese Fachrichtung stellt Speichel ein großes Risiko dar, wenn er ins Gesicht, insbesondere in den Mund, auf die Bindehaut der Augen oder an andere Eintrittspunkte spritzt, da Hepatitis B durch Speichel übertragen wird und sich im Speichel von AIDS-Patienten geringe Mengen von HIV-Viruspartikeln befinden können. 

Kontaminationsrisiko in Zahnarztpraxen - Ecoplus Srl

3. Übertragungswege 

  • Vom Patienten zum Pflegepersonal : Durch direkten Kontakt der Hand im Mund des Patienten mit verletzter oder beschädigter Haut oder durch versehentlichen Kontakt mit kontaminiertem Blut oder Speichel. 
  • Von Patient zu Patient : Durch ungewaschene oder schlecht gewaschene Hände des Pflegepersonals oder durch kontaminierte Instrumente.
  • Vom Pfleger zum Patienten : Ob der Zahnarzt kontaminiert ist (unabhängig davon, ob sein serologischer Status bekannt ist oder nicht).

III – Prävention und Risikomanagement 

  • Auch wenn Patienten ihren HIV-Status offen legen, muss man die potenzielle Ansteckungsgefahr aller Patienten berücksichtigen und systematische Vorkehrungen zur Bekämpfung dieser Erkrankungen treffen. 

1 – Medizinische Prävention 

  • Basierend auf der durch das Dekret vom 25. April 2000 verpflichtend gemachten Impfung mit dem Anti-HBV-Impfstoff.

2 – Technische Prävention 

  • Grundlage ist die Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen der Desinfektion und Asepsis, um die Übertragungswege der Infektionserreger zu unterbrechen. Hierzu müssen Sie folgende Punkte beachten: 

1. Zu verwendende Instrumente und Materialien, welche mit den Schleimhäuten des Patienten in Berührung kommen, müssen einer hochwirksamen Desinfektion oder Sterilisation unterzogen werden, der stets eine gründliche Reinigung vorausgeht. 

2. Die Pflegekraft muss ihr Gesicht durch das Tragen einer Maske und einer Schutzbrille oder eines Schutzschirms schützen. 

Auch wenn beim Behandler eine über die Atemwege übertragene Infektion (Schnupfen, Grippe) vorliegt, ist das Tragen einer Maske zum Schutz des Patienten empfehlenswert. 

Der Behandler trägt eine Brille oder ein Visier, das breit genug ist, um in Risikosituationen (Partikelprojektion mit Verletzungs- oder Kontaminationsgefahr, insbesondere der Bindehaut) zu verhindern, dass Projektionen an das Auge gelangen. 

3. Bei allen Manipulationen in der Mundhöhle muss die Pflegekraft Latex- oder PVC-Handschuhe tragen. 

Für jeden Patienten wird ein neues Paar Handschuhe verwendet. 

Handschuhe müssen nicht zwingend steril sein, müssen aber folgende Anforderungen erfüllen: – Perfekte Passform an der Hand – Erhalt des Tastgefühls – Dichtigkeit – Chemikalienbeständigkeit und Verträglichkeit mit bestimmten Produkten 

Wenn die Qualität der Handschuhe nicht zertifiziert ist, wird empfohlen, bei allen chirurgischen Eingriffen oder bei Patienten mit positiver Serologie zwei Paar Handschuhe zu verwenden. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sollte sich die Pflegekraft die Hände waschen.

4. Das Personal in der Zahnarztpraxis muss einen Kittel oder eine Schürze tragen. 

Diese sollten regelmäßig und bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt werden. Sie sollten die Zivilkleidung ersetzen oder größtenteils bedecken und über kurze oder halblange Ärmel verfügen, die das Händewaschen erleichtern. Sie werden aus Materialien hergestellt, die dem Waschen bei Temperaturen und Zeiten, bei denen eine Desinfektion gewährleistet ist, problemlos standhalten.

5. Verbieten Sie das Wiederaufsetzen der Kappe auf Nadeln und entsorgen Sie diese unverzüglich zusammen mit allen anderen scharfen oder schneidenden Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, in einem wasserdichten Behälter, der speziell für diesen Zweck entwickelt wurde. Bei diesem Behälter kann es sich um einen Behälter mit 12 % Bleichmittel handeln. 

6. Untersagen Sie die Weitergabe von Instrumenten von Hand zu Hand zwischen Zahnarzt und Assistent, verwenden Sie jedoch ein Feld oder Tablett, auf dem die Gegenstände abgelegt werden. 

7. Mundabdrücke, Prothesen usw. werden gereinigt und mit einem Desinfektionsmittel behandelt, bevor sie an Zahnprothesenlabore gesendet werden. 

3– Bedeutung der Anamnese: 

Eine gute Anamnese ist ein wichtiger Baustein zum Schutz von Patienten und Pflegepersonal, denn bestimmte Elemente können andere Arbeitsmethoden rechtfertigen: 

  • Bei einem Patienten mit schwerer Immunschwäche kann die Verwendung von sterilem Wasser erforderlich sein. 
  • Um das Risiko einer Kreuzinfektion zu verringern, kann es auch hilfreich sein, diesen Patienten gleich am Tag zu sehen. 
  • Ein Patient, der einen Virus (HBV, HCV oder HIV) in sich trägt, muss am Ende der Konsultation untersucht werden, damit bei der Reinigung und Sterilisation sorgfältiger vorgegangen werden kann.

4 – Händehygiene 

In der Zahnmedizin ist die Händehygiene sowohl für das Wohlbefinden und die Sicherheit des Patienten als auch für die Sicherheit des Zahnarztes von entscheidender Bedeutung. 

Fingernägel sollten kurz geschnitten sein. 

Das Tragen von Schmuck an Händen und Handgelenken kann Verletzungen verursachen, Nischen für Mikroorganismen bieten und das Händewaschen behindern. 

Händewaschen: Dies erfolgt vor und nach jeder Behandlung und immer dann, wenn die Hände verschmutzt sind. 

Händewaschen und Desinfizieren sind kein Ersatz für das Tragen von Handschuhen und umgekehrt; Seifenstücke sollten komplett verboten werden. 

Händedesinfektion: 

  • zielt auf eine bakterizide Wirkung durch chemische Einwirkung ab. Sie muss unmittelbar nach Auftreten einer Kontamination erfolgen und kann vor jeder Behandlung durchgeführt werden. Es muss die vorübergehende Flora vernichtet werden. So geht‘s: Mit 70°-Alkohol oder einer alkoholischen Desinfektionslösung und um ein Austrocknen der Haut an den Händen zu vermeiden, kann dem Alkohol ein Gleitmittel zugesetzt werden, zum Beispiel 1% Glycerin oder Silikonöl (2 Tropfen pro Liter). 
  • Chirurgische Händedesinfektion: 

Es wird vor jedem chirurgischen Eingriff durchgeführt. 

Sie muss die Beseitigung vorübergehender Flora ermöglichen und gleichzeitig die Entwicklung residenter Flora verlangsamen. Neben der sofortigen bakteriziden Wirkung dieser Desinfektion kann eine verlängerte Wirkung von zwei bis sechs Stunden erzielt werden. 

  • Trocknen: 

Nach dem Händewaschen muss das Trocknungsmedium sauber, einzeln, weich und in einem Spender erhältlich sein. 

Handtücher müssen zum Einmalgebrauch bestimmt sein, Mehrweghandtücher, meist aus Stoff, die wahre Brutstätten sind, sind zu vermeiden. 

IV- Ausstattung, Räumlichkeiten und Arbeitsorganisation 

1 – Reinigung des medizinischen Bereichs: 

Nach jedem Patienten muss der Arbeitsplatz gereinigt und desinfiziert werden: Alle Oberflächen, die mit schmutzigen Händen des Behandlers oder Assistenten berührt wurden oder auf denen kontaminierte Instrumente lagen, müssen gewaschen und desinfiziert werden. 

  • Die Einheit: 

An der Einheit angeschlossene Instrumente wie Multifunktionsspritzen, Motoren, Turbine, Scaler, elektrisches Skalpell usw. müssen abgeklemmt und ihre Abdeckungen und Spitzen desinfiziert (oder zumindest sterilisiert) werden. 

Darüber hinaus erfolgt die Reinigung der Geräteoberfläche, deren Beschichtung möglichst glatt und beständig gegenüber den zur Reinigung und Desinfektion eingesetzten Produkten sein muss.

– Der Spucknapf: Dieser Teil der Ausstattung ist besonders kontaminiert, er darf nicht ungeschützt berührt werden und muss nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert werden. 

  • Die Tipps: 
  • Die Spitzen von Wasser-, Luft- oder Multifunktionsspritzen und anderen Geräten, die in den Mund eingeführt werden, werden bei jedem Gebrauch verunreinigt.
  • Daher muss bei Produkten, die nicht zum Einmalgebrauch bestimmt sind, auf eine Sterilisation geachtet werden.
  • Darüber hinaus ist eine Reinigung und Desinfektion der Griffe von Ablagen, Schubladen, Sitz, OP-Leuchte, RX-Gerät sowie aller Schalter und Bedienknöpfe, die im Rahmen der Behandlung berührt wurden, erforderlich. 

Zur Reinigung und Desinfektion all dieser Elemente verwenden Sie vorzugsweise Einwegtücher oder Papiertücher, die in einer Reinigungslösung (und vorzugsweise einem Desinfektionsmittel) getränkt sind. 

Alle Oberflächen werden gründlich abgewischt, um sicherzustellen, dass sämtliche Verschmutzungen mechanisch entfernt werden. anschließend wird ein aktives Desinfektionsmittel aufgetragen. 

Zu beachten ist zudem, dass für Telefon, Computer und andere nicht-medizinische Geräte, insbesondere wenn diese im medizinischen Bereich stehen, neben den haushaltsüblichen Reinigungsmitteln auch die Verwendung verträglicher Desinfektionsmittel vorgeschrieben sein muss.

2 – Pflegeräume, Arbeitsorganisation: 

Der Behandlungsraum muss ausschließlich für die Stuhlarbeit reserviert sein. Daher ist es nicht empfehlenswert, dort weitere Arbeitsplätze, wie zum Beispiel in der Arztpraxis, einzurichten. Es muss optimal gewartet und desinfiziert werden können. 

Bedienelemente und Griffe: 

Bedienknöpfe und Griffe werden unbemerkt mit schmutzigen Händen angefasst und können so schleichend zur Kreuzkontamination beitragen. 

Der Kontakt mit Hilfsmitteln (Scialytic Light, Tabletten) wird auf das unbedingt Notwendige beschränkt. 

  • Luft- und Wasserversorgung : 
  • Bei ausgeschaltetem Motor und Kühlspray kann das Einatmen von Keimen aus dem Mund des Patienten nicht nur die Leitung zum Instrument, sondern auch darüber hinaus verunreinigen. 
  • Denken Sie zu Beginn des Tages und nach jedem Patienten daran, den/die Turbinenmotor(en) mit dem Spray und der Multifunktionsspritze einige Sekunden leer (außerhalb des Mundes) laufen zu lassen. 
  • Möbel: 

Die Anordnung der Instrumente in Schubladen in der Nähe des Arbeitsplatzes hat zwei wesentliche Nachteile: Zum einen werden diese Instrumente durch die in diesem Bereich besonders belastete Umgebungsluft schnell verunreinigt und zum anderen stellt das Anfassen dieser Instrumente häufig eine Kontaminationsquelle dar. 

Besser ist es, möglichst auf vorbereitete Traysysteme zurückzugreifen. 

3 – Reinigung und Desinfektion der Instrumente 

Blutrückstände oder Schmutz verringern die Wirksamkeit der Desinfektion und Sterilisation. Deshalb ist eine gute Reinigung wichtig. 

Zur manuellen Reinigung wird eine Bürste verwendet. 

Zur Desinfektion gibt es unterschiedliche Techniken: 

  • thermische Desinfektion (Autoklav) und 
  • Desinfektion mit Chemikalien. 

4 – Sterilisation der Instrumente 

  • Der Heißluftsterilisator nutzt trockene Hitze zur Zerstörung von Mikroorganismen. Bei einer Temperatur von 160°C beträgt die notwendige Kontaktzeit 120 Minuten. Bei 170°C sind es 60 Minuten und bei 180°C 30 Minuten.
  • Der Autoklav sterilisiert mit gesättigtem Wasserdampf. 

Bei einer Temperatur von 134 °C und einem Überdruck von 2 Atmosphären (200 kPa) ist eine Kontaktzeit von 3 Minuten ausreichend. 

Bei 121°C (100 kPa) sind 15 Minuten erforderlich. 

5 – Hygienische Aufbereitung von Winkelstücken, Handstücken und Turbinen 

Diese Instrumente sind mit Speichel, eventuell Blut oder sogar Eiter verunreinigt, auf jeden Fall an der Außenseite, oft aber auch an der Innenseite des Instruments. 

Wie bei jedem sterilisierbaren Instrument wird empfohlen, rotierende Instrumente nach jedem Gebrauch nach einem bestimmten Verfahren zu reinigen und zu sterilisieren:

  • Lassen Sie das Gerät mit der Brause etwa zehn Sekunden leer laufen, um die Flüssigkeitsleitungen zu spülen. 
  • Waschen Sie die Außenseite entweder mit einer Bürste und Reinigungsmittel oder in einem Autoklaven. 
  • Injizieren Sie das vom Hersteller empfohlene Schmiermittel und befolgen Sie dabei die Anweisungen. 
  • Entfernen Sie Ölspuren und reinigen Sie die Glasfasern mit Alkohol. 
  • Pack. 
  • Sterilisieren. Es kann sowohl der klassische Autoklav als auch der Chemiklav verwendet werden. 
  • Vor erneuter Benutzung das Instrument einige Sekunden leer mit der Sprühdüse betreiben. 
  • Es gibt Autoklaven, die speziell für rotierende Instrumente entwickelt wurden. Ihr Sterilisationszyklus wird verkürzt, was Zeit spart.

V – SCHLUSSFOLGERUNG 

Die äußerste Wachsamkeit, die hinsichtlich jeder Handlung ausgeübt werden muss, die ein Risiko einer Kontamination durch Blut oder Speichel birgt, ermöglicht es dem Zahnarzt, sich ganz auf die intraorale Behandlung zu konzentrieren und garantiert neben dem Schutz des Patienten eine gewissenhafte und sorgfältige Arbeit.

Vorbeugung von Infektionen in der Zahnarztpraxis

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Vorbeugung von Infektionen in der Zahnarztpraxis

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