ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

1/.EINLEITUNG-DEFINITION

  • Im Laufe der Geschichte wollten die Menschen die Geheimnisse ihres Privatlebens bestimmten Personen mit besonderer Autorität anvertrauen, was Ärzte zu privilegierten Beichtvätern des Privatlebens machte.
  • Der berühmteste und älteste schriftliche Ausdruck der ärztlichen Schweigepflicht ist der hippokratische Eid.
  • Es lässt sich wie folgt zusammenfassen: „Wenn man mich in die Häuser lässt, können meine Augen nicht sehen, was dort geschieht, und eine Zunge wird die Geheimnisse vertuschen, die mir anvertraut werden.“
  • Im Falle einer Verletzung der Schweigepflicht drohen dem Arzt straf-, zivil- und disziplinarischen Konsequenzen.

2/. GRUNDLAGEN DER ÄRZTLICHEN VERSCHWIEGENHEIT:

  • Gesetzliche Regelungen: 

Artikel 301 des CPA:

„Ärzte, Chirurgen, Apotheker, Hebammen oder andere Personen, die aufgrund ihrer Funktion Hüter von Geheimnissen sind und diese Geheimnisse preisgegeben haben, es sei denn, sie sind durch das Gesetz oder die Behörden zur Informantentätigkeit verpflichtet, werden mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu sechs Monaten und einer Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 DA bestraft.“ »

  • Artikel 206/01: Die ärztliche Schweigepflicht garantiert die Achtung der Würde des Patienten und den Schutz seiner Persönlichkeit. 
  • Art. 206/02: Die Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses ist allgemein und absolut, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
  • Art. 206/03: Verpflichtung zur Meldung von Misshandlungen von Kindern, Minderjährigen und Personen, denen die Freiheit entzogen ist.
  •  Art. 206/04: Der Sachverständige oder der angeforderte Arzt ist im Rahmen seines Auftrags nicht an die Geheimhaltung gebunden.
  • Art. 206/05: Keine Weitergabe von Geheimnissen, auch wenn der Arzt als Zeuge vor Gericht auftritt, es sei denn, der Patient erteilt seine Zustimmung. 
  • Ethische Regeln:
  • Artikel 36 der RoG: Die ärztliche Schweigepflicht gilt für alle Ärzte und Zahnärzte, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
  • Artikel 37 der ärztlichen Schweigepflicht: Die ärztliche Schweigepflicht umfasst alles, was der Arzt gesehen, verstanden, gehört oder was ihm anvertraut wurde.
  • Artikel 38 der RL: Der Arzt muss darauf achten, dass die Schweigepflicht auch von den Hilfskräften eingehalten wird. Artikel 39 der CD: Der Arzt muss jedes medizinisch-rechtliche Dokument vor Indiskretion schützen. 
  • Artikel 40 der CD: Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird die Vertraulichkeit gewahrt: Die Identität des Patienten darf nicht bekannt gegeben werden. 
  • Artikel 41 der ärztlichen Schweigepflicht: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch nach dem Tod des Patienten, es sei denn, es handelt sich um die Geltendmachung eines Rechts

3/. Zur Geheimhaltung verpflichtete Personen:

    A-Medizinisches Personal:

         1- Pflegepersonal: 

  •  Oberärzte, Medizinstudierende im Praktikum (extern, intern im Krankenhaus), Zahnärzte, Apotheker.
  • Hebammen, Alle weiteren an der Pflege beteiligten Personen: medizinische Hilfskräfte (Krankenschwestern, Physiotherapeuten)
  • Darüber hinaus unterliegt der Dienst im Krankenhausumfeld der Schweigepflicht. 

         2-Nicht im Gesundheitswesen tätiges Personal: Dies betrifft dann:

  • Medizinische Berater von Sozialversicherungsträgern;
  • Betriebsärzte, Kassenärzte, Gutachterärzte. 

 B-Nichtmedizinisches Personal: 

  • Die Sekretärin des Privatarztes.
  • Der Arzt ist verantwortlich für das nichtärztliche Personal, das ihn unterstützt (Beispiel: die Sekretärin hat Kenntnis von der Patientenakte, der Agent)

4/.DER BEREICH DES ARZTLICHEN GEHEIMNISSES:

  • Die ärztliche Schweigepflicht betrifft alles, was gesehen wurde
  • Anvertraute Informationen, enthaltene Informationen oder sogar alles, was während der medizinischen Praxis interpretiert werden könnte. 
  • Hierzu können Aussagen, Diagnosen, Therapien, Krankenberichte oder Krankenakten des Patienten, aber auch mitgehörte Gespräche bei einem Arztbesuch zu Hause gehören. 
  • Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht liegt dann vor, wenn die Offenlegung wirksam und vorsätzlich erfolgt. 

ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

5/.Ausnahme von der Geheimhaltung:

 A/- Relative Ausnahmen:

  1. Strafrechtliche Abtreibung: Nach Artikel 301 des Strafgesetzbuches „ist der Arzt nicht strafbar, wenn er eine strafrechtliche Abtreibung anzeigt“
  2. Meldung von Arzneimittelabhängigkeit: Der Arzt ist befugt, Fälle von Arzneimittelabhängigkeit zu melden, die ihm im Rahmen seiner Konsultation bekannt werden.

B – absolute Ausnahmen

  • Kindesmissbrauch: Der Arzt muss es melden.
  • Meldepflichtige Krankheiten.
  • Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten .
  •  Beantragung einer Militärrente: Die Bescheinigung wird auf Antrag des Soldaten oder seiner Begünstigten ausgestellt, um einen Anspruch während seines Lebens oder nach seinem Tod zu begründen .
  • Zwangseinweisung und Untersuchungen: Um eine Zwangseinweisung einzuleiten, sendet der Psychiater einen Antrag an den Wali, in dem er detailliert die pathologischen Anzeichen darlegt, die der Patient aufweist und die seinen Antrag begründen.
  • Was die Untersuchung von Amts wegen betrifft, kann jeder Arzt die vom Patienten dargestellten psychischen Störungen bescheinigen und eine Untersuchung des Patienten verlangen. 
  • Entgiftungsbehandlung: Der Arzt des Entgiftungskrankenhauses muss die Justizbehörden über die Ergebnisse der Behandlung informieren.
  •  Geburts- und Sterbeurkunde.
  •  Verbrechen gegen die Staatssicherheit. 
  • Sonderfälle: IT und Geheimhaltung: Interesse an IT-Tools zur Erfassung patientenbezogener Daten und deren Überwachung, diese Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht; Sie können absichtlich oder versehentlich extrahiert und/oder geändert werden. Der Arzt muss Zugangsdaten für den Computer bereitstellen, für den er verantwortlich ist.

ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

6/.FAZIT:

  • Die ärztliche Schweigepflicht ist eine moralische, allgemeine und absolute Verpflichtung für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte.
  • Diese Schweigepflicht ist eine der wesentlichen Grundlagen des Arztvertrages.
  • Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Recht des Patienten; sie umfasst alles, was der Arzt bei der Ausübung seiner Tätigkeit gesehen, gehört und verstanden hat.
  • Die ärztliche Schweigepflicht entsteht im Interesse des Patienten: Der Tod des Patienten entbindet den Arzt nicht von seiner Verpflichtung. 

  Milchzähne müssen gepflegt werden, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Durch eine Parodontitis können Zähne locker werden.
Herausnehmbarer Zahnersatz stellt die Kaufunktion wieder her.
In der Praxis angewendetes Fluorid stärkt den Zahnschmelz.
Gelbe Zähne können mit einem professionellen Bleaching behandelt werden.
Zahnabszesse erfordern oft eine Behandlung mit Antibiotika.
Eine elektrische Zahnbürste reinigt effektiver als eine Handzahnbürste.
 

ÄRZTLICHES GEHEIMNIS UND SEINE GRUNDSÄTZE

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *