ZIVILHAFTUNG
ZIVILHAFTUNG I/- EINLEITUNG-DEFINITION Die Verantwortung des Zahnarztes umfasst drei Bereiche: – kriminell; – zivil; – disziplinarisch. Die strafrechtliche Haftung ist eine Quelle der Bestrafung; sie kann in Frage gestellt werden, unabhängig von der Qualität und der Art der Behandlung (liberales oder öffentliches Krankenhaus); hierfür reicht es aus, dass der Verstoß eine Straftat darstellt, deren Bestrafung im […]