DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNÄRZTLICHEN PRAKTIKERS – DER RAT DES ZAHNÄRZTEORDENS

PLAN:

I-ALLGEMEINES

II-DER CODE DER MEDIZINISCHEN ETHIK 

III- RAT DES ZAHNÄRZTEORDENS  

IV. DIE REGELN DER MEDIZINISCHEN ETHIK

V- IM ETHIKKODEX VORGESEHENE SANKTIONEN

VI – DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNCHIRUINS.  

I-ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

Der Begriff Deontologie leitet sich vom griechischen „deontos“ ab, was Regeln, Pflichten und Verpflichtungen bezeichnet. 

Die Ethik dient als Referenz und Leitfaden für Angehörige der Gesundheitsberufe in ihrer täglichen Praxis im Dienste der Patienten. Es handelt sich dabei um die Kodifizierung der Verhaltensregeln, die den Angehörigen des medizinischen Berufsstandes auferlegt werden.

Die Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen moralische Normen dar und kann zu Sanktionen führen. 

Unter medizinischer Ethik versteht man daher die Gesamtheit der Grundsätze, Regeln und Praktiken, die ein Arzt oder Medizinstudent bei der Ausübung seines medizinischen Berufs einhalten muss.

  • Zu diesem Zweck gibt es einen ärztlichen Ethikkodex, der Folgendes vorgibt:

*Die Pflichten des Zahnarztes gegenüber seinen Kollegen.

*Beziehungen und Pflichten gegenüber Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.

*Die Pflichten des Zahnarztes gegenüber Patienten und der Gesellschaft.

II-DER CODE DER MEDIZINISCHEN ETHIK  

  • Die Grundlagen der ärztlichen Ethik sind in einem Text kodifiziert, der übersichtlich angeordnet und in Titel und Kapitel gegliedert ist: Der Kodex für die ärztliche Ethik. 
  • Es ist Teil der offiziellen Vorschriften. Es handelt sich um einen Rechtstext, dessen Bestimmungen für jeden beim Orden registrierten Zahnarzt verbindlich sind. Dieser muss schwören, diese Bestimmungen einzuhalten. Für die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Disziplinarorgane des Ordensrates haftbar.
  • Der Ethikkodex greift die traditionellen Grundsätze der ärztlichen Praxis auf, Regeln, die seit dem hippokratischen Eid ihre Gültigkeit behalten haben.
  • Es bekräftigt die Rechte der Patienten und die Berufung des Zahnarztes: Hingabe, Respekt für die Würde der Patienten und viele Grundsätze, die die Pflichten des Zahnarztes ausmachen. 
  • Der ärztliche Ethikkodex wird von einer Vertretungsbehörde der medizinischen Berufe erstellt: dem Ärzterat. Dieser ist für die Ausarbeitung der ethischen Regeln verantwortlich, die er anschließend dem Staatsrat zur Beurteilung vorlegt. 
  •  Es erschien im Durchführungsdekret Nr. 276 vom 06.07.1992 und umfasst 226 Artikel, verteilt auf 05 Titel.

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

III-DER RAT DES ZAHNÄRZTEORDENS  

1) Der Nationale Rat für medizinische Ethik:

  • Der Verband hat seinen Hauptsitz in Algier und besteht aus 12 Regionalräten.
  •  Diese Räte sind mit Disziplinargewalt ausgestattet; Sie entscheiden über Verstöße gegen medizinethische Regeln und das Gesundheitsrecht.
  • Der Rat setzt sich aus Zahnärzten zusammen, die mindestens 35 Jahre alt sind und von ihren Kollegen für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden.

2) Der medizinische Ethikrat kann kontaktiert werden durch:

  •          Der Gesundheitsminister;
  •           Angehörige der medizinischen Berufsgruppen (zur Berufsausübung berechtigte Ärzte);
  •           Zahnärzte und Apotheker (ihre gesetzlichen Vereinigungen);
  •           Vereinigungen juristischer Ärzte;
  •           Jeder Patient oder sein Vormund;

          Die Begünstigten der Patienten.

AUFGABEN DER REGIONALEN ORDENTLICHEN SEKTIONEN (SOR)

  • Auf administrativer Ebene: 

sie trägt den Eintrag an die Tafel ein.

Sie wird bei Anträgen zur Einrichtung und Übertragung von Arztpraxen hinzugezogen.

Die Berufsangehörigen sind verpflichtet, jährlich Beiträge an die SOR zu entrichten.

  • In Disziplinarangelegenheiten:

übt in erster Instanz die Disziplinargerichtsbarkeit aus .

– Die wesentliche Aufgabe des Ordensrates ist daher vor allem disziplinarischer Natur: Jeder Zahnarzt kann wegen Vergehen, die er bei der Ausübung seiner Funktionen begangen hat, vor den Ordensrat gestellt werden.

– Die Ausübung disziplinarischer Maßnahmen schließt rechtliche Schritte nicht aus.  

IV/ REGELN DER MEDIZINISCHEN ETHIK  :

1) Allgemeine Pflichten: Art. 6 bis 41

  •          Der Zahnarzt steht im Dienste des Einzelnen;
  •          Der Zahnarzt steht im Dienst der öffentlichen Gesundheit;
  •          Der Zahnarzt muss seine Tätigkeit mit Respekt vor dem Leben und der menschlichen Person ausüben.

2) Berufsgeheimnis: Artikel 36 bis 41

  •   Die berufliche Schweigepflicht gilt für alle Zahnärzte, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
  •   Es umfasst alles, was der Zahnarzt in der Ausübung seines Berufs gesehen, gehört, verstanden oder was ihm anvertraut wurde.
  •   Der Zahnarzt muss sicherstellen, dass die von ihm über Patienten geführten Krankenakten und Dokumente vor jeglicher Indiskretion geschützt sind.
  •   Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen muss darauf geachtet werden, dass eine Identifizierung des Patienten nicht möglich ist.
  •      Die ärztliche Schweigepflicht erlischt nicht durch den Tod des Patienten, es sei denn, es liegt eine Geltendmachung eigener Rechte vor.

3) Pflichten gegenüber Kranken: Artikel 43 und 44

  • Der Patient ist in der Wahl seines Zahnarztes frei;
  • Es steht dem Patienten frei, seinen Zahnarzt zu verlassen; es ist freie Wahl.

4) Bruderschaft: Art. 44 bis 51

  •          Dies ist eine vorrangige Pflicht, die im Interesse des Patienten und des Ärzteberufs wahrgenommen werden muss.     

5)Verhältnis zu anderen Berufsangehörigen: Art. 52 bis 61

  • Sie müssen gegenüber dem medizinischen Personal höflich und fürsorglich sein. Jeder muss die Unabhängigkeit des anderen respektieren.

6)Sonderregeln für bestimmte Trainingsarten: 

         Privat; Kontrollmedizin; Fachmedizin 

V/ IM ETHIK-KODEX VORGESEHENE SANKTIONEN:

=> Der Beschwerdeführer muss innerhalb von 4 Monaten entscheiden.

=> Die Disziplinarstrafen sind:

  •   Die Warnung;
  •   Die Schuld;
  •  Der Vorschlag, die Ausübung zu verbieten;
  •    Die Schließung des Betriebes.

=> Gegen die Sanktionen kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten Berufung eingelegt oder beim Nationalen Rat für medizinische Ethik Berufung eingelegt werden. 

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

VI. DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNCHIRUINS 

– Es ist die Pflicht eines jeden Zahnarztes, seinen Beruf zu respektieren und zu verteidigen ; er muss sich auch außerhalb seines Berufs jeder Handlung enthalten, die diesen in Verruf bringen könnte.

Grundsatz der Unparteilichkeit:

Der Zahnarzt steht im Dienste der Öffentlichkeit. Er muss allen Patienten die gleiche Hingabe entgegenbringen, unabhängig von ihrer sozialen Stellung, Nationalität, Religion, Weltanschauung, ihrem Geschlecht, ihrer Rasse usw.

PFLICHT ZUR UNTERSTÜTZUNG GEFÄHRDETER PERSONEN:

-Unabhängig von seiner Funktion oder seinem Fachgebiet muss der Zahnarzt im Rahmen seiner Kenntnisse einem Patienten in unmittelbarer Gefahr Hilfe leisten.

 Jeder Zahnarzt, der sich im Beisein einer kranken oder verletzten Person befindet, die in Gefahr ist, oder der Kenntnis davon erlangt, dass eine kranke oder verletzte Person in Gefahr ist, muss dieser Hilfe leisten oder dafür sorgen, dass sie die nötige Pflege erhält. 

ART. 9 des CDM „Der Zahnarzt muss einem Patienten in unmittelbarer Gefahr Hilfe leisten oder sicherstellen, dass er die notwendige Pflege erhält“

Diese Straftat ist das Ergebnis der Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal anderer, denn die unterlassene Hilfeleistung ist das Ergebnis eines bewussten Unterlassens angesichts der Gefahr, der andere ausgesetzt sind.

LEISTUNGSPFLICHT:

-Der Zahnarzt hat das Recht und die Pflicht, sein Wissen zu erhalten und zu verbessern.

Verpflichtung zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses: 

Die Berufsgeheimniserklärung umfasst alles, was der Zahnarzt in der Ausübung seines Berufs gesehen, gehört, verstanden oder ihm übermittelt wurde. 

– Die berufliche Schweigepflicht gilt für alle Zahnärzte. Sie stellt eine wesentliche ethische Grundlage im Hinblick auf die menschliche Pflicht des Zahnarztes dar, die darin besteht, die Würde und Privatsphäre des Patienten zu wahren und zu respektieren. 

PRINZIP DER FREIEN WAHL: 

-Der Zahnarzt muss das Recht jedes Menschen auf freie Wahl seines Zahnarztes respektieren 

Ebenso sollte der Zahnarzt niemals eine Therapie aufzwingen, die der Patient nicht wünscht.

 Es impliziert das Recht des Patienten, sich an den Arzt seiner Wahl zu wenden und garantiert ein Grundprinzip der Beziehung zwischen Betreuer und Patient: VERTRAUEN. 

Qualitativ hochwertige Pflege bieten:

Die Betreuung des Patienten muss gewissenhaft und engagiert erfolgen und auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Der Patient muss seine Diagnose mit größter Sorgfalt erstellen, dafür die nötige Zeit aufwenden und die geeignetsten wissenschaftlichen Methoden anwenden.

INFORMATION UND ZUSTIMMUNG DES PATIENTEN 

Das Konzept der Information und Einholung der Einwilligung des Patienten, bekannt als „informierte Einwilligung“, ist aus ethischer Sicht von größter Bedeutung. Es ist die praktische Umsetzung des Respekts vor der Person und des Grundsatzes der freien Entscheidung.

Der Zahnarzt informiert den Patienten, den er untersucht oder behandelt, fair, das heißt ehrlich und angemessen, über seinen Gesundheitszustand und die ihm von ihm angebotene Pflege, und zwar während der gesamten Krankheitsdauer. Er muss bei seinen Erklärungen die Persönlichkeit des Patienten berücksichtigen und darauf achten, dass diese verstanden werden. 

Die Einwilligung muss freiwillig, ohne Druck oder Einfluss und in informierter Form erfolgen, das heißt, sie muss durch ausreichende Informationen eingeleitet worden sein.   

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

Weisheitszähne müssen möglicherweise gezogen werden, wenn nicht genügend Platz vorhanden ist.
Durch die Versiegelung der Rillen werden die Backenzähne bei Kindern vor Karies geschützt.
Mundgeruch kann mit Zahn- oder Zahnfleischproblemen zusammenhängen.
Mundgeruch kann mit Zahn- oder Zahnfleischproblemen zusammenhängen.
Zahnveneers verbessern das Aussehen verfärbter oder beschädigter Zähne.
Regelmäßiges Scaling beugt der Bildung von Zahnbelag vor.
Empfindliche Zähne können mit speziellen Zahnpasten behandelt werden.
Eine frühzeitige Beratung hilft, Zahnprobleme rechtzeitig zu erkennen.
 

DIE ETHISCHEN PFLICHTEN DES ZAHNARZT

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *