INTERNATIONALE INSTITUTIONEN ARZT-PATIENTEN-BEZIEHUNG INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
Planen
Erster Teil:
Internationale Institutionen
- Die Internationale Zahnärzte-Föderation (FDI)
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Teil zwei:
Arzt-Patienten-Beziehung
Teil Drei:
Informierte Einwilligung
Erster Teil: Internationale Institutionen
Einführung
Eine internationale Organisation ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten, der durch einen internationalen Vertrag oder ein multilaterales Übereinkommen zwischen seinen Mitgliedern gegründet wurde und über mehrere Organe verfügt, die je nach internationaler Organisation gemeinsam sein können.
- Die Internationale Zahnärzte-Föderation (FDI)
Die Gründung der International Dental Federation erfolgte am 15. August 1900 unter der Leitung des französischen Arztes Charles Godon, Gründer der Pariser Zahnärzteschule , während des 3. Internationalen Zahnärztekongresses.
Die FDI vertritt über eine Million Zahnärzte aus 230 Verbänden in über 100 Ländern.
a)- Die Ziele der FDI
- Den zahnärztlichen Berufsstand auf unabhängiger und internationaler Ebene vertreten,
- Verbesserung der globalen Dentalorganisation,
- Internationale Programme zu etablieren und zu lehren, die den Fortschritt der Wissenschaft und der Zahnmedizin fördern können.
- Verbesserung der Lage des zahnärztlichen Berufsstands
- Die Mundgesundheit in allen ihren Formen verbessern und den wesentlichen Stellenwert der Mundgesundheit in der allgemeinen Gesundheit anerkennen.
b)- Die Arbeit der FDI: Die gesamte Arbeit der FDI wird im Rahmen von sieben ständigen Kommissionen und Studienkommissionen durchgeführt:
* Kommission für zahnärztliche Dienste der Streitkräfte:
Aufgabe: Erfassung, Untersuchung und umfassende Auswertung der Daten zum zahnärztlichen Dienst der Streitkräfte sowie Entwicklung eines Ausbildungsplans für Zahnärzte, der diese auf die Aufgaben des Zivilschutzes vorbereiten soll.
- Kommission für Klassifikation und Statistik oraler Erkrankungen:
Rolle: Definition einer internationalen Klassifikation oraler Erkrankungen, Formulierung internationaler Standards für die Durchführung epidemiologischer Untersuchungen zu oralen Erkrankungen.
- Kommission für Gesundheitserziehung:
Rolle: Anwerbung und Auswahl von Zahnmedizinstudenten, Ausbildung und rechtliche Qualifikation von Zahnärzten, universitäres und postuniversitäres Studium und Ausbildung von Dozenten, Anerkennung bestimmter Spezialisierungen innerhalb der Zahnarztpraxis, internationaler Austausch von Dozenten und Studenten, theoretische und praktische Ausbildung von Zahnarzthelfern.
* Provision für Dentalprodukte, Instrumente, Geräte und Therapeutika:
Rolle: Formulieren und überprüfen Sie Standards und Spezifikationen für zahnärztliche Produkte, Instrumente, Geräte und Therapeutika.
* Zahnarztpraxiskommission:
Aufgabe : Erfassung und Untersuchung sämtlicher Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb der Zahnärzteverbände, Analyse statistischer Daten über die Zahnarztpraxis und das zahnärztliche Personal aus sozioprofessioneller und wirtschaftlicher Sicht, Untersuchung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Zahnärzte.
* Kommission für Zahnmedizinische Forschung :
Rolle: Förderung laufender zahnmedizinischer Projekte, Schulung und Ausbildung von Forschern, Planung von Austauschprogrammen zwischen Forschern in den Grundlagenwissenschaften und den klinischen Wissenschaften.
- Kommission für zahnärztlich-stomatologische Sozialdienste :
Rolle : Empfehlungen für Standards und Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen der Zahnmedizin und unabhängigen und offiziellen Gesundheitsorganisationen sowie der Sozialversicherung, um die zahnärztlichen und stomatologischen Sozialdienste zu organisieren und den Lehrplan für die Zahnhygienestudien zu planen.
Die FDI organisiert alle fünf Jahre Kongresse und Jahrestagungen, die dazu beitragen, die Kontakte zwischen Zahnärzten und odonto-stomatologischen Organisationen auf der ganzen Welt zu festigen.
Die FDI sponsert internationale Auszeichnungen:
-Miller-Preis: wird an 1 oder maximal 3 Personen verliehen, die die herausragendsten Erfolge in der Zahnkunst erzielt haben
-Georges Villain-Preis: für ODF- oder Zahnprothesenarbeiten.
-Albert-Joachim-Preis: für Originalarbeiten in der Labor- oder klinischen wissenschaftlichen Forschung.
-Jessen-Stipendium: in Kinderzahnheilkunde für das Studium der Zahnhygiene bei Kindern.
Die FDI veröffentlicht das International Dental Journal, das von Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin in englischer Sprache verfasst wird und Zusammenfassungen in Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch enthält.
INTERNATIONALE INSTITUTIONEN ARZT-PATIENTEN-BEZIEHUNG INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
2 ) Die Weltgesundheitsorganisation WHO
L’Organisation mondiale de la Santé est une agence spécialisée de l’Organisation des Nations unies pour la santé publique. Elle a été instituée à la conférence internationale de la santé de New York en 1946 et entrée en fonction le 7 Avril 1948.
Elle dépend directement du Conseil économique et social des Nations unies et son siège se situe à Pregny-Chambésy, dans le canton de Genève, en Suisse.
Fondateurs : États-Unis, Brésil, Mexique, France, Royaume-Uni, et d’autre
Directeur général : Tedros Adhanom Ghebreyesus
Organisation mère : Organisation des Nations unies
Membres : 194
Quels sont les domaines de l’OMS ?
Maladies non transmissibles, maladies transmissibles, préparation, surveillance et réponse aux crises, promotion de la santé tout au long de la vie, systèmes de santé
L’OMS comporte 3 organes importants
- l’assemblée mondiale de la santé:
Composée de délégués choisis par les états parmi les personnes les plus qualifiés dans le domaine de la santé, cette assemblée se réunie tous les ans.
- le conseil exécutif :
Constitué de 24 états membres de l’OMS élus par l’assemblée mondiale en fonction de leur répartition géographique; ces 24 états membres sont élus pour 3 ans et sont rééligibles chacun d’eux doit désigner une personne particulièrement qualifiée en matière de santé ; le conseil exécutif se réunit au moins deux fois par an.
- le secrétariat :
Il est dirigé par un directeur général nommé par l’assemblée mondiale sur proposition du conseil exécutif; il appartient à ce directeur de nommer les fonctionnaires qui travailleront au secrétariat en tenant compte de la répartition géographique.
L’OMS réalise de nombreuses enquêtes en matière dentaire, sur l’hygiène dentaire infantile, sur la fluoration des eaux mondiales.
Deuxième partie : RELATION PRATICIEN -PATIENT
(devoirs envers les malades).
La qualité de la relation Praticien-malade est essentielle pour l’obtention d’un résultat
thérapeutique optimal.
Fondée sur l’écoute, l’empathie, le respect, l’examen physique, la clarté et la sincérité du langage, elle vise à établir la confiance, condition première de l’adhésion du patient et de l’alliance thérapeutique. Son action favorable s’exerce principalement par l’amélioration de l’observance des traitements, mais aussi par des effets propres, apparentés aux effets placebo, spécialement mis à profit dans le traitement des troubles non lésionnels.
Le Praticien d’aujourd’hui doit faire face, dans sa relation avec le patient, à plusieurs difficultés :
malade plus informé et plus critique ; manque de temps du fait du poids des tâches administratives ; travail en équipes qui disperse et appauvrit la relation ; et surtout primauté des technologies.
Die Lösungen für diese Schwierigkeiten liegen in der Ausbildung der Ärzte, der Organisation der Teams und im verantwortungsvollen Einsatz der Technologien. Diese machen den notwendigen persönlichen Kontakt jedoch keinesfalls überflüssig und erfordern im Falle künstlicher Intelligenz immer die menschliche Absicherung des Arztes.
Artikel 9: Der Arzt oder Zahnarzt muss einem Patienten in unmittelbarer Gefahr Hilfe leisten oder dafür sorgen, dass er die notwendige Pflege erhält.
Artikel 42: Der Patient hat die freie Wahl seines Arztes bzw. seines Zahnarztes. Der Arzt und der Zahnarzt müssen dieses Recht des Patienten respektieren und dafür sorgen, dass es gewahrt wird. Diese freie Wahl stellt ein Grundprinzip der Arzt-Patienten-Beziehung bzw. der Zahnarzt-Patienten-Beziehung dar. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 9 oben kann der Arzt oder Zahnarzt die Behandlung aus persönlichen Gründen ablehnen.
Artikel 43: Der Arzt und Zahnarzt muss sich bemühen, seinen Patienten mit verständlichen und angemessenen Informationen über die Gründe jeder medizinischen Maßnahme aufzuklären.
Artikel 44: Jede medizinische Maßnahme, die ein ernstes Risiko für den Patienten darstellt, bedarf der freien und informierten Zustimmung des Patienten oder der von ihm oder vom Gesetz dazu ermächtigten Personen. Befindet sich der Patient in Gefahr oder ist er nicht in der Lage, seine Einwilligung zu äußern, muss der Arzt oder Zahnarzt die notwendige Hilfe leisten.
Artikel 45: Der Arzt oder Zahnarzt verpflichtet sich, nachdem er einer Anfrage nachgekommen ist, seine Patienten gewissenhaft und engagiert entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu betreuen und bei Bedarf die Hilfe kompetenter und qualifizierter Kollegen in Anspruch zu nehmen.
Artikel 46: Der Arzt und der Zahnarzt dürfen nie von einer korrekten und aufmerksamen Haltung abweichen.
Er muss die Würde des Patienten respektieren.
Artikel 47: Der Arzt und der Zahnarzt müssen ihre Verordnungen mit der nötigen Klarheit formulieren. Er muss sicherstellen , dass der Patient bzw. sein Umfeld die Verordnungen richtig versteht. Er muss sich um eine ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung bemühen.
Artikel 48: Der Arzt oder Zahnarzt, der zur Pflege in einer Familie oder einer Gemeinschaft berufen ist, muss darauf achten, dass die Vorschriften zur Hygiene und Prophylaxe eingehalten werden. Es weist den Patienten und sein Umfeld auf seine diesbezügliche Verantwortung gegenüber sich selbst und seinem Umfeld hin.
Artikel 49: Im Falle der Ablehnung medizinischer Behandlung ist der Patient verpflichtet, eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben .
Artikel 50 : Der Arzt oder Zahnarzt kann von seiner Aufgabe entbunden werden, sofern die Kontinuität der Patientenversorgung gewährleistet ist.
Artikel 51: Aus legitimen Gründen, die der Arzt oder Zahnarzt nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen kann, kann ein Patient im Unklaren über eine ernste Prognose gelassen werden; Allerdings muss die Familie informiert werden, sofern der Patient diese Weitergabe nicht zuvor untersagt oder Dritte benannt hat, denen die Weitergabe gestattet werden soll. Diese schwerwiegende Diagnose bzw. tödliche Prognose sollte nur mit größter Umsicht bekannt gegeben werden.
Artikel 52: Der Arzt oder Zahnarzt, der einen Minderjährigen oder einen geschäftsunfähigen Erwachsenen behandeln soll, muss sich darum bemühen , die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter zu benachrichtigen und deren Zustimmung einzuholen.
In Notfällen oder bei Nichterreichbarkeit muss der Arzt bzw. Zahnarzt die notwendige Versorgung leisten. Kann die urteilsunfähige erwachsene Person eine Meinung äußern, muss der Arzt oder Zahnarzt diese berücksichtigen.
Artikel 53 : Der Arzt oder Zahnarzt muss die Interessen des kranken Kindes vertreten, wenn er der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen Interessen des Kindes von den Menschen in seiner Umgebung missverstanden oder falsch wahrgenommen werden.
Artikel 54: Stellt ein Arzt oder Zahnarzt, der einem Minderjährigen oder einer behinderten Person Hilfe leisten soll, fest, dass diese Opfer von Missbrauch, unmenschlicher Behandlung oder Entbehrung sind, muss er die zuständigen Behörden informieren.
Artikel 55: Der Arzt und Zahnarzt darf sich nicht in die Familienangelegenheiten seiner Patienten einmischen.
Artikel 56: Alle von einem Arzt oder Zahnarzt ausgestellten Rezepte, Bescheinigungen, Atteste oder Dokumente müssen leserlich verfasst sein und die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen sowie das Datum und die Unterschrift des Arztes oder Zahnarztes enthalten.
Artikel 57: Der Arzt oder Zahnarzt muss sich bemühen, den Patienten den Erhalt der sozialen Leistungen zu ermöglichen, auf die sie aufgrund ihres Gesundheitszustands Anspruch haben, und darf dabei keinen missbräuchlichen Forderungen nachgeben. Jeglicher Betrug, Missbrauch von Angeboten sowie ungenaue Angaben zu Honoraren oder erbrachten Leistungen sind untersagt.
Artikel 58 : Die Ausstellung eines voreingenommenen Berichts oder einer Gefälligkeitsbescheinigung ist verboten.
INTERNATIONALE INSTITUTIONEN ARZT-PATIENTEN-BEZIEHUNG INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
Dritter Teil: Informierte Einwilligung
Bevor Ärzte einen invasiven Eingriff vornehmen oder eine medizinische Behandlung durchführen, müssen sie die informierte und freiwillige Einwilligung der dazu befähigten Person einholen. Dieser Vorgang wird als informierte Zustimmung bezeichnet. Der Einzelne hat das Recht, über Risiken, Nutzen und alternative Behandlungsmethoden informiert zu sein, um Entscheidungen über die medizinische Versorgung treffen zu können.
Selbstbestimmung bedeutet, dass geistig gesunde Erwachsene das Recht haben, zu entscheiden, was mit ihrem Körper geschehen soll. Dies ist die Grundlage der rechtlichen und ethischen Doktrin der informierten Einwilligung.
Der Prozess der informierten Einwilligung sollte ein Gespräch zwischen der Person und dem Arzt beinhalten.
Artikel 44 : Jede medizinische Maßnahme, die ein ernstes Risiko für den Patienten darstellt, bedarf der freien und informierten Zustimmung des Patienten oder der von ihm oder vom Gesetz dazu ermächtigten Personen. Befindet sich der Patient in Gefahr oder ist er nicht in der Lage, seine Einwilligung zu äußern, muss der Arzt oder Zahnarzt die notwendige Hilfe leisten.
Artikel 52 : Der Arzt oder Zahnarzt, der einen Minderjährigen oder einen geschäftsunfähigen Erwachsenen behandeln soll, muss sich darum bemühen , die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter zu benachrichtigen und deren Zustimmung einzuholen.
In Notfällen oder bei Nichterreichbarkeit muss der Arzt bzw. Zahnarzt die notwendige Versorgung leisten.
Kann die urteilsunfähige erwachsene Person eine Meinung äußern, muss der Arzt oder Zahnarzt diese berücksichtigen.
Besondere Fälle der Einwilligung durch Dritte
In manchen Fällen ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, einen Patienten vor einer Behandlungsmaßnahme um seine persönliche Einwilligung zu bitten:
- Bei minderjährigen Patienten, insbesondere Kleinkindern: Die Einwilligung erteilen dann die Eltern oder gesetzlichen Vertreter,
- Für erwachsene Patienten unter Vormundschaft: Die Abgabe der Einwilligung nach erfolgter Aufklärung obliegt dem Vormund, wenn der Richter dies bei der Anordnung der Vormundschaft oder, je nach Entwicklung des Gesundheitszustands des Patienten, auch später beschlossen hat. Abgesehen von einer solchen Entscheidung des Richters gilt für einen geschützten Erwachsenen, der sich bei der Äußerung seiner Einwilligung nicht vertreten lassen kann, der Grundsatz der Autonomie.
- Für Patienten, deren Gesundheitszustand es ihnen zum Zeitpunkt der notwendigen Pflege nicht erlaubt, sich zu äußern. In diesem Fall muss der Arzt oder das Betreuungsteam eine informierte Einwilligung entweder von den Angehörigen oder einer Vertrauensperson einholen, sofern der Patient eine solche benannt hat.
In allen Fällen, in denen eine ernste und dringende Gesundheitssituation vorliegt und der Patient und seine möglichen Vertreter nicht in der Lage sind, sich zu äußern, müssen Ärzte und Pflegeteams in alleiniger Verantwortung die notwendige Pflege leisten.
Patienten sollten ermutigt werden, Fragen zu ihrem Zustand und ihren Behandlungsmöglichkeiten zu stellen, und Ärzte sollten Fakten, Ansichten, Ratschläge und Unterstützung weitergeben.
Ärzte müssen Informationen für den Patienten verständlich präsentieren und Risiken und Nutzen klar kommunizieren.
Das Gesetz verlangt von Ärzten, angemessene Schritte zu unternehmen, um mit Menschen mit Kommunikationsbarrieren angemessen zu kommunizieren.
Der Zweck der Einwilligung nach erfolgter Aufklärung wird weitgehend erreicht, wenn die betroffene Person Folgendes versteht:
- Ihr aktueller Gesundheitszustand, einschließlich der wahrscheinlichen Entwicklung, wenn sie keine Behandlung erhält
- Potenziell sinnvolle Behandlungen, einschließlich Beschreibung und Erläuterung möglicher Risiken, Vorteile und Belastungen
- Im Allgemeinen die professionelle Meinung des Gesundheitsfachmannes über die beste Alternative
- Die mit jedem dieser Elemente verbundenen Unsicherheiten
Normalerweise unterzeichnet die Person bei allen Entscheidungen zu größeren Behandlungen ein Dokument, in dem das Gespräch zusammengefasst wird.
INTERNATIONALE INSTITUTIONEN ARZT-PATIENTEN-BEZIEHUNG INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
Pflege ablehnen
Neben dem Recht auf informierte Zustimmung hat die Person auch das Recht auf informierte Ablehnung. Eine Person mit der Rechtsfähigkeit und klinischen Fähigkeit kann die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung ablehnen. Sie kann sie ablehnen, selbst wenn es sich um Behandlungen handelt, die fast jeder akzeptieren würde oder die ihr eindeutig das Leben retten könnten.
Beispielsweise kann es sein, dass eine Person mit diffuser Zellulitis einen Krankenhausaufenthalt ablehnt, obwohl dieser zum Tod führen könnte. Selbst wenn manche der Meinung sind, dass die Person einen Fehler macht oder irrational handelt, kann die Entscheidung, eine Behandlung abzulehnen, nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass die Person dazu nicht in der Lage ist.
In den meisten Fällen lehnt die Person eine Behandlung aus Angst, Unverständnis, mangelndem Vertrauen oder aufgrund finanzieller Probleme ab. Eine Verweigerung kann jedoch auch die Folge einer Depression, eines Deliriums oder anderer Erkrankungen sein, die die Fähigkeit der Person, medizinische Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigen können.
Eine Behandlungsverweigerung sollte den Arzt zu einem weiteren Gespräch veranlassen, um die Gründe für die Behandlungsverweigerung des Patienten zu ermitteln und ob auf die Behandlungsbedenken eingegangen werden kann.
Die Verweigerung einer Behandlung durch einen Patienten wird nicht als Selbstmordversuch angesehen und die Befolgung dieser Verweigerung durch einen Arzt gilt rechtlich nicht als ärztlich unterstützter Suizid. Vielmehr wird der spätere Tod rechtlich als natürliche Folge des Krankheitsverlaufs selbst beschrieben.
Manchmal kann die Verweigerung einer Behandlung anderen schaden. Wenn Patienten beispielsweise die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten wie Tuberkulose ablehnen, setzen sie dadurch auch andere Menschen der Gefahr einer Ansteckung aus. Darüber hinaus gefährden Personen, die die Behandlung anderer, etwa eines Kindes oder pflegebedürftigen Erwachsenen, verweigern, möglicherweise die Gesundheit dieser anderen Person. In solchen Fällen konsultieren Ärzte oft Anwälte, Richter und Ethikexperten.
INTERNATIONALE INSTITUTIONEN ARZT-PATIENTEN-BEZIEHUNG INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
Weisheitszähne können bei einer Fehlstellung Schmerzen verursachen.
Kompositfüllungen sind ästhetisch und langlebig.
Zahnfleischbluten kann ein Anzeichen für eine Zahnfleischentzündung sein.
Durch kieferorthopädische Behandlungen werden Zahnfehlstellungen korrigiert.
Zahnimplantate bieten eine feste Lösung bei fehlenden Zähnen.
Durch die Zahnsteinentfernung wird Zahnstein entfernt und Zahnfleischerkrankungen vorgebeugt.
Eine gute Zahnhygiene beginnt mit dem zweimal täglichen Zähneputzen.