KLINISCHE UNTERSUCHUNG BEI KINDERN
1. EINLEITUNG:
Die zahnärztliche Untersuchung beim Kind unterscheidet sich nicht wesentlich von der Untersuchung bei Erwachsenen. Darüber hinaus müssen die körperlichen und psychischen Reifungsprozesse des Kindes berücksichtigt werden.
Schließlich ist der psychologische Ansatz bei Erwachsenen nicht derselbe und die therapeutische Beziehung ist dreifach: Therapeut – Kind – Eltern. Die zahnärztliche Untersuchung beim Kind sollte ebenso systematisch erfolgen wie die Untersuchung beim Erwachsenen, vor allem aber sollte sie der ideale Zeitpunkt sein, um das Kind an die Umgebung der Zahnarztpraxis zu gewöhnen.
Das Erstgespräch dient dazu:
1. Kontaktdaten des Kindes erfassen
2. Führen Sie eine kurze zahnärztliche Untersuchung durch
3. Beantworten Sie die Fragen der Eltern und beurteilen Sie das Wachstum und die Entwicklung des Kindes.
4. Informieren Sie die Eltern über Zahnhygienepraktiken.
5. Lehren Sie die Bedeutung der Ernährung und die kariogenen Eigenschaften von Lebensmitteln.
6. Zeigen Sie den Eltern, wie sie den Mund ihres Kindes selbst untersuchen können und erklären Sie den Nutzen dieser Untersuchung.
Diese erste Beratung sollte ab dem dritten Lebensjahr und in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Die zahnärztliche Untersuchung bei Kindern umfasst wie bei Erwachsenen eine Anamnese, eine klinische Untersuchung und eine Röntgenuntersuchung. Am Ende dieser Untersuchung werden Diagnose, Behandlungsplan und Prognose festgelegt. In manchen Fällen sind zusätzlich zur Erstuntersuchung klinische Tests und Laboruntersuchungen erforderlich.
2. Der physische und psychische Umgang mit dem Kind: Die Gestaltung der Zahnarztpraxis ist wichtig. Wartezimmer und Behandlungsbereich sollten kindgerecht gestaltet sein. Das Kind muss sich dort nicht nur sicher, sondern auch wohl fühlen.
Der Erfolg einer Behandlung hängt häufig vor allem von der Fähigkeit des Zahnarztes ab, sich verständlich zu machen. Für eine effektive Kommunikation sind mehrere Faktoren entscheidend. Das Wichtigste ist, einen Wortschatz zu verwenden, den das Kind versteht.
3. Die Anamnese : Idealerweise empfängt man die Eltern alleine und sammelt möglichst viele Daten über ihr Kind, das dann im Beratungsgespräch individuell befragt wird.
Die Anamnese besteht aus der Erhebung verschiedener Informationen zum Kind und zur Familie, die für die Erstellung der Akte von wesentlicher Bedeutung sind:
* Allgemeine Daten:
Zu diesen Daten gehören: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort; ethnische Herkunft; Privat- und Arbeitsadresse sowie Telefonnummer der Eltern; Familienstand und Beruf der Eltern; gesprochene und geschriebene Sprachen des Kindes; Namen und Kontaktdaten des Hausarztes und ggf. des Hauszahnarztes.
Diese Daten sind nicht nur aus forensischer Sicht von großer Bedeutung, sie liefern auch erste Hinweise, die für die Diagnose hilfreich sein können.
* Hauptgrund der Konsultation:
Für den Behandler ist es wichtig, den Anlass des Beratungsgespräches zu verstehen und möglichst auf die Erwartungen der Eltern einzugehen. Nach Nennung dieses Grundes wird die Untersuchung entsprechend der oben genannten Zielsetzungen und der Mitarbeit des Kindes fortgesetzt.
* Krankengeschichte:
Durch die Erhebung der Krankengeschichte erfährt der Zahnarzt mehr über den aktuellen und früheren Gesundheitszustand des Patienten, kann die Asepsisregeln anpassen und auf bestehende Erkrankungen prüfen.
Die Erhebung der Krankengeschichte kann Aufschluss über das Vorliegen einer systemischen Erkrankung geben, die bei der Beantwortung des Gesundheitsfragebogens nicht angegeben wurde.
* Zahnärztliche Vorgeschichte:
Die Zahngeschichte wird von den Eltern angegeben. Das Datum des letzten Termins und ggf. die Teilnahme an Zahnarztterminen geben Aufschluss über das Interesse an der Zahngesundheit. Wie reagiert das Kind auf die Zahnbehandlung und die örtliche Betäubung?
Wenn die Behandlung unter Vollnarkose oder bewusster oder unbewusster Sedierung durchgeführt wurde, wird der Zahnarzt die Gründe für die Wahl dieser Lösung notieren.
* Ernährung: Da sich die Ernährungsgewohnheiten jedes Einzelnen im Laufe der Jahre erheblich ändern, sollte die Überwachung der Ernährung Teil des zahnmedizinischen Präventionsprogramms sein. Je nach Bedarf im Einzelfall sollte die Lebensmittelanalyse im Abstand von 6 bis 12 Monaten wiederholt und mit entsprechenden Empfehlungen versehen werden. Obwohl die Kariesprävalenz in der Allgemeinbevölkerung in den letzten zehn Jahren deutlich (um etwa 30 %) gesunken ist, besteht das Problem weiterhin. Es kann nicht gestoppt werden, ohne die Stromversorgung zu überwachen. Die Verantwortung, in diesem Bereich einzugreifen, liegt beim Zahnarzt.
* Familien-, Sozial- und persönliche Vorgeschichte: Durch die Familienbeurteilung erfahren wir nicht nur etwas über die Lebensgewohnheiten und die Bedeutung, die der Zahngesundheit beigemessen wird, sondern auch über angeborene und familiäre Erkrankungen, die sich auf die Zahngesundheit auswirken können.
Darüber hinaus geben die schulischen Leistungen des Kindes Aufschluss über seine psychische Entwicklung und seine bevorzugten Hobbys und Sportarten über seine soziale Entwicklung.
4. Die klinische Untersuchung: Die Informationssammlung erfolgt methodisch:
a- Außerorale Prüfung:
Die Untersuchung beginnt, wenn das Kind die Praxis betritt. Dabei wird seine Einstellung notiert (Beziehung zu den Eltern, passive oder aktive Haltung). Es wird auf das körperliche Erscheinungsbild des Kindes geachtet (hängende Schultern, krummer Rücken). Dabei werden sein Gewicht und seine Größe im Verhältnis zu seinem bürgerlichen Alter beurteilt. Fragen Sie im Zweifelsfall die Eltern nach den genauen Werten der letzten Gesundheitsuntersuchung.
Wenn das Kind sitzt, können wir seine Hände beobachten: Vorhandensein von Hornhaut an einem Finger (Zeichen für Saugen), abgekaute Nägel (Zeichen für Angst).
Auf der Gesichtsebene betrachten wir die Symmetrie des Gesichts, die Augäpfel (vorstehen oder nicht), das Vorhandensein von Augenringen oder nicht, die Form der Nase (spitz, ausgestellt), die Form der Lippen (dick oder dünn), ausgeprägte Wangenknochen oder nicht. Eine Adlernase mit schlecht entwickelten Nasenflügeln kann auf eine Ateminsuffizienz hinweisen. Im Ruhezustand achten wir darauf, ob der Mund geöffnet bleibt (klaffende Lippe).
b- Intraorale Untersuchung
In einem ersten Ansatz zählen wir die Zähne. Eventuelle Anomalien hinsichtlich Anzahl und Form werden notiert. Die am weitesten fortgeschrittenen Karieserkrankungen werden erkannt. Es sollte eine systematische mündliche Prüfung durchgeführt werden:
— Untersuchung der Schleimhäute: Bisse, Flecken, Geschwüre im Mund usw.;
— Untersuchung des Zahnfleisches: Zahnfleischentzündung, Vorhandensein von Plaque, Parodontalprobleme (Zahnfleischrückgang, Epulis usw.);
— Form des Gaumens: tief oder nicht, ogival usw.;
— Einsetzen des Lippen- und Zungenbändchens;
— Beurteilung der Form und des Volumens der Zunge.
Diese ersten Informationen werden auf einem Untersuchungsbogen vermerkt.
Die Untersuchung des Zahnbogens ermöglicht die Identifizierung verschiedener möglicher Anomalien:
— das Vorhandensein oder Fehlen von Diastemen;
— das Fehlen eines Zahns aufgrund von Agenesie oder vorzeitiger Extraktion;
— Zahnfehlstellungen;
— überzählige Zähne;
— Verzögerungen beim Ausbruch.
Die Untersuchung zwischen den Bögen deckt Okklusionsanomalien auf in den
Drei Raumrichtungen (transversal, vertikal und sagittal):
— das Vorhandensein einer umgekehrten Zahnartikulation sowohl im hinteren als auch im vorderen Sektor;
— das Vorhandensein einer vorderen und seitlichen Lücke oder umgekehrt eines Schneidezahnüberbisses;
— das Vorhandensein einer anterior-posterioren Verschiebung.
KLINISCHE UNTERSUCHUNG BEI KINDERN
c- Funktionsprüfung:
Bei jedem Erstgespräch sollte systematisch eine kurze Funktionsuntersuchung durchgeführt werden. Durch eine Untersuchung auf Anomalien beim Kauvorgang (Saug-Schlucken, Kauen, Atmen) kann verhindert werden, dass das Wachstum des Skelett- und Alveolodentalen Systems in die falsche Richtung geht. Diese Funktionsstörungen führen zu unterschiedlichen Formen von Fehlstellungen des Gebisses, die von einer einfachen Zahnfehlstellung bis hin zu erheblichen Dysmorphien reichen. Bei diesem ersten Beratungsgespräch erfolgt die Untersuchung nur kurz, in den darauffolgenden Sitzungen muss jedoch eine eingehendere Untersuchung erfolgen.
5. Zusatzprüfungen:
a- Radiologische Untersuchung:
Der Zahnarzt muss die Strahlenexposition junger Menschen bei der Diagnose begrenzen. Eigentlich sollten routinemäßige Röntgenaufnahmen verboten werden. Der Einsatz von Röntgenbildern ist in vielen Situationen gerechtfertigt, beispielsweise bei der Entwicklungsbeurteilung, Entwicklungsstörungen, Karies, Pulpaerkrankungen, Traumata, Durchbruchsproblemen, Infektionen usw. Bei Kindern mit generalisierten Zahnzwischenräumen hingegen ist, insbesondere bei negativer Anamnese und klinischer Untersuchung, die Anfertigung von Röntgenaufnahmen zur Kariesdiagnostik nicht angezeigt.
Bei Kindern im Alter von 5 bis 6 Jahren ermöglichen ein Panoramabild und retrokoronale Bilder eine gute oral-dentistische Beurteilung.
b- Biologische Untersuchungen: Diese Untersuchungen kommen im Rahmen der Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis seltener vor. Bei gesundheitlich fragilen Kindern können jedoch im Rahmen schwerer Behandlungen Blutbilduntersuchungen notwendig sein.
c- ärztliche Untersuchungen:
Für unsere verschiedenen Therapien sind teilweise auch Untersuchungen oder Informationen anderer Art durch medizinisches Fachpersonal unabdingbar.
Welche Gesundheitsfachkräfte können uns helfen und warum?
— Kinderärzte und Allgemeinmediziner: Sie liefern alle nützlichen Informationen zur hohen Häufigkeit frühkindlicher Erkrankungen und zur allgemeinen Entwicklung des Kindes.
— Hals-Nasen-Ohren-Ärzte: Bei Atembeschwerden (Mundatmung), die sich durch schwierige Behandlungssitzungen und damit verbundene klinische Symptome (offene Lippe, nasale Ateminsuffizienz) äußern, ist eine umfassende HNO-Untersuchung erforderlich.
— Logopäden und Gesichtsphysiotherapeuten: Sie werden im Rahmen einer Funktionsbeurteilung eingreifen.
— Psychologen: Sie greifen ein, wenn eine Pflegeverweigerung vorliegt, die durch eine Pflegephobie gekennzeichnet ist, insbesondere bei älteren Kindern. Der am häufigsten vorkommende Bereich ist der der „Fingerlutscher“.
KLINISCHE UNTERSUCHUNG BEI KINDERN
6. Diagnose und Behandlungsplan:
Der Arzt kann dann eine Diagnose stellen, muss jedoch wachsam bleiben, um seinem Patienten eine geeignete Behandlung anzubieten.
Erstens muss der Behandlungsplan den Erwartungen des Kindes und seiner Eltern entsprechen. Der Notfall bleibt die vorrangige Maßnahme und wird als solche ungeachtet aller sonstigen Erwägungen in unsere Behandlungsplanung aufgenommen.
Anschließend wird der Behandlungsplan auf Grundlage einer Reihe von Parametern erstellt:
– Kariesbeurteilung mit Bestimmung der Art der Kariesläsion (Ort und Entwicklungsstadium);
– Bestimmung des individuellen Kariesrisikos;
– Zusammenarbeit des Kindes und der Eltern während der Sitzungen und der Nachbetreuung;
– Sonderwünsche von Eltern und Kind können berücksichtigt werden, sofern keine Kontraindikationen vorliegen
-Behandlungssitzungen pro Halbarkade, wann immer möglich
– zuerst die hinteren Sektoren, dann die vorderen Sektoren.
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Empfindliche Zähne reagieren auf Heißes, Kaltes oder Süßes.
Empfindliche Zähne reagieren auf Heißes, Kaltes oder Süßes.
Keramikkronen imitieren das Aussehen natürlicher Zähne perfekt.
Regelmäßige Zahnpflege verringert das Risiko schwerwiegender Probleme.
Eingeschlossene Zähne können Schmerzen verursachen und einen Eingriff erfordern.
Antiseptische Mundspülungen helfen, Plaque zu reduzieren.
Mit modernen Techniken können gebrochene Zähne repariert werden.
Eine ausgewogene Ernährung fördert gesunde Zähne und Zahnfleisch.